Die FPÖ und deren Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer haben den Verfassungsrichter Johannes Schnizer bisher nicht geklagt. FPÖ-Anwalt Michael Rami hatte bereits Anfang Oktober eine Klage wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung ankündigt. Vor zwei Wochen hieß es gegenüber der APA, diese werde in den nächsten Tagen eingebracht. Bis dato ist dies nicht geschehen.

Schnizers Anwalt Michael Pilz deutete auf APA-Anfrage einen möglichen Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl an. "Ich vermute, dass Hofer die Klage nicht vor dem 4. Dezember einbringt."

Schnizer und die Wahl-Anfechtung

Die FPÖ verneinte einen Zusammenhang mit der Wahlwiederholung. Man gehe davon aus, dass Schnizer vor dem Wahltermin geklagt wird, momentan arbeite Anwalt Rami aber noch daran, so eine FPÖ-Sprecherin. Rami sei ein viel beschäftigter Anwalt, eine Frist sei ihm für die Klage nicht gesetzt worden. Rami selbst äußerte sich nicht.

Schnizer zog die Kritik der FPÖ auf sich, weil er der Partei Ende September vorgeworfen hatte, die Anfechtung bereits vor der Bundespräsidenten-Stichwahl vorbereitet zu haben. Belege dafür legte Schnizer nicht vor, sondern begründete seinen Verdacht mit der "überaus ausführlichen Anfechtungsschrift". In der "ZiB2" im ORF sagte er: "So etwas kann man nicht in einer Frist von einer Woche vorbereiten, meiner Einschätzung nach - aber vielleicht täusche ich mich."

Ermittlungen gegen Wahlbehörden

Die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu den Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung laufen unterdessen - unabhängig vom Streit zwischen Schnizer und FPÖ - weiter, wie es auf APA-Anfrage hieß. Ermittelt wird hier wie berichtet gegen Mitglieder von 20 Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden. Laut Anwalt Meinhard Nowak, der Kärntner SPÖ-Wahlbeisitzer und den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) vertritt, sind die Einvernahmen der Ermittler weitgehend abgeschlossen. Novak erwartet den Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft im Jänner 2017. Er rechnet damit, dass die Verfahren gegen die Beisitzer eingestellt werden und die Verfahren gegen die Bezirkshauptleute mit Diversionen enden.

In einem anderem Punkt, den von der FPÖ angedeuteten Wahlmanipulationen sind laut WKStA im Oktober zahlreiche Hinweise über die anonyme Whistleblower-Hotline eingegangen. Ob sich daraus Ermittlungsverfahren ergeben haben, teilte die Ermittlungsbehörde nicht mit. Dies werde nicht erfasst. Die FPÖ hat Verdachtsfälle auf Manipulationen bei der Hofburg-Stichwahl nicht - wie von Norbert Hofer angekündigt - bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, sondern wollte sich laut eigenen Angaben stattdessen als "Whistleblower" betätigen.