Das Vorarlberger Landeskriminalamt ermittelt derzeit gegen jene Journalisten, die aus Recherchegründen versucht haben, Wahlkarten mit falscher Pass-Nummer zu beantragen. Das bestätigte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag vor dem Ministerrat. In den Befürchtungen, durch die Angabe einer falschen Identität gebe es eine weitere Sicherheitslücke, sieht er ein "Nullum", wie er sagte.

Mehrere Journalisten hatten versucht, bei der Wahlkartenbestellung im Internet eine falsche Pass-Nummer anzugeben. Abgeschickt worden sei der Antrag allerdings nicht, bestätigte auch das Innenministerium. Dennoch werde in solchen Fälle das Landeskriminalamt automatisch aktiv, hieß es weiter. Wäre nämlich ein solcher Antrag auch abgeschickt worden, könnte es sich um eine kriminelle Handlung aufgrund der Angabe einer falschen Identität handeln.

Eine weitere Sicherheitslücke im Wahlkartensystem sieht Sobotka jedenfalls nicht. Gleich drei Sicherheitsstufen würden die Ausstellung auf eine falsche Person verhindern: So müsse die Wahlbehörde überprüfen, ob die Nummer mit dem Antragsteller ident sei. Auch die Zustellung per eingeschriebenem Brief sei eine weitere Sicherheitsschleife, erläuterte Sobotka. "Zu 100 Prozent können Sie Fehler nie ausschließen, das ist aber jetzt ein Nullum", zeigte sich der Innenminister sicher, dass die aufgezeigte angebliche Lücke im Wahlkartensystem kein weiterer Anfechtungsgrund der Präsidentschaftswahl sein werde.

Keine Sicherheitslücke

Die Verantwortlichen im Amt der Vorarlberger Landesregierung sehen keine Sicherheitslücke im Antragssystem für eine Wahlkarte. Zwar sei es richtig, dass im Internet theoretisch falsche Passnummer angegeben werden könne, die Gemeinden würden nach einer Vorgabe des Innenministeriums aber keine Wahlkarte ohne Identitätsprüfung versenden. Auch nachträglich werde kontrolliert, hieß es.

Keine Verknüpfung mit dem Passregister

Derzeit gebe es im Antragssystem keine Verknüpfung mit dem Passregister, erklärte Gernot Längle (Leiter der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Vorarlberger Landesregierung) am Dienstag auf APA-Anfrage. Jede Kommune habe aber jeden Antrag auf seine Richtigkeit und Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen. Zu dieser Kontrolle gehöre laut einer aktuellen Vorgabe des Innenministeriums auch die Überprüfung der Passnummer. Erst danach werde eine Wahlkarte ausgestellt oder eben nicht. "Sollten bereits Wahlkarten ohne diese Prüfung ausgegeben worden sein, so wird - da alles nachvollziehbar ist - eine Nachkontrolle erfolgen", betonte Längle.

Längle wies weiters darauf hin, dass im System außer der Überprüfung der Passnummer auch weitere Sicherheitsschritte enthalten seien. So sei es etwa nicht möglich, eine Wahlkarte an eine andere als die Heimatadresse verschicken zu lassen. Wer dennoch Versuche mit einer falschen Passnummer starte, der mache sich strafbar und habe mit einer gerichtlichen Anzeige zu rechnen. "Das ist kein Kavaliersdelikt", stellte Längle klar.

FP kritisiert Briefwahl, Grüne gelassen

Für die FPÖ sind die Vorwürfe von Sicherheitslücken im Wahlkarten-Antragssystem Anlass, ihre Kritik am Briefwahlsystem zu erneuern und eine Nachschärfung der Wahlrechtsreform zu verlangen. Grünen-Chefin Eva Glawischnig sieht die Sache hingegen "eher gelassen" - und das Strafrecht zuständig.

Die Verantwortlichen auf Regierungsseite seien nicht bereit, die Probleme mit der Briefwahl zu lösen, sagte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auf einer Pressekonferenz am Dienstag. Gefragt, ob derartige Vorkommnisse ein möglicher Grund für die Anfechtung der Stichwahl-Wiederholung am 4. Dezember sind, sagte der FP-Chef: "Darüber denke ich nicht einmal nach."

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl forderte die Verantwortlichen auf, zu überlegen, ob man bei der Wahlrechtsreform nicht noch nachschärfen müsste. Die als Ausnahme gedachte Briefwahl sei mittlerweile zur Regel geworden. Man müsse überlegen, ob man nicht andere Maßnahmen setzen kann, "die die Sicherheit garantieren" und gleichzeitig allen Wahlberechtigten die Möglichkeiten geben, zur Wahl zu gehen. So könnte man etwa einheitliche Öffnungszeiten der Wahllokale in ganz Österreich oder eine Wahlmöglichkeit am Vortag des Wahltages andenken, so der Generalsekretär. Strache sagte, "Mindestanforderung" sei, dass man sich die Briefwahlkarte persönlich abholen muss.

"Wenn sich jemand rechtswidrig verhält, gibt es das Strafrecht", merkte hingegen Glawischnig - ebenfalls in einer Pressekonferenz - dazu an, dass in manchen Gemeinden Wahlkarten über Internet mit einer falschen Passnummer angefordert werden können. Sie sieht darin keinen weiteren Anfechtungsgrund, und deponierte die Hoffnung, "dass wir diese Wahl ohne irreparable Schäden" hinbringen.