Dem Staatsratselbst seien nur drei Wochen Zeit gegeben worden, um das Projekt auf seine "Rechtssicherheit" abzuklopfen, erklärte das Oberste Verwaltungsgericht, das gleichzeitig die Regierung in Rechtsfragen berät. Das sei eindeutig zu wenig Zeit.

In den drei Wochen habe die Regierung ihren Entwurf noch sechs Mal abgeändert, was die Prüfung zusätzlich erschwert habe, kritisierten die Richter. Viele Punkte seien zudem per Verordnung beschlossen worden. Damit sei es noch schwerer geworden, sich einen Überblick über die "Gesamtheit" der Reform und ihrer Verfassungsmäßigkeit zu verschaffen.

40 Pensionssysteme werden durch einheitliches ersetzt

Auch die Begleitstudien zu den Konsequenzen der Reform bemängelte der Staatsrat. Vor allem die Finanzplanung bleibe in vielen Aspekten "lückenhaft". Dies alles sei umso "bedauerlicher", weil die Reform eines der "wichtigen Elemente des Gesellschaftsvertrags" auf Jahrzehnte verändern werde.

Zuvor hatte das Kabinett die umstrittene Reform gebilligt. Mit ihr will Präsident Emmanuel Macron die mehr als 40 Pensionssysteme im Land durch ein einheitliches ersetzen und Milliardendefizite bei den Pensionskassen abbauen. Im Land stößt die Reform auf erheblichen Widerstand. Seit mehr als sieben Wochen halten Streiks und Proteste das Land in Atem. Unter den hunderttausenden Demonstranten sind viele, die sich zu den Verlierern der Reform zählen, da sie bisher von Sonderpensionen profitierten.