Danach werde voraussichtlich eine Entscheidung getroffen, ob hinreichender Tatverdacht bestehe. Die Ermächtigung der deutschen Bundesregierung und das Strafverlangen der türkischen Regierung nach Strafverfolgung von Böhmermann sind am Dienstagvormittag bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.

Der Moderator hatte vor knapp vier Wochen mit einem Schmähgedicht in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan viel Wirbel ausgelöst. Damit wollte er nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik darstellen. Erdogan hatte auch selbst Strafanzeige gestellt. Die Stellungnahme ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht in Mainz eingetroffen.