Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Enthaftung der beiden nach Aliyevs Ableben verbliebenen Angeklagten im Prozess um die Ermordung zweier kasachischer Banker Folge.

Die auf Basis des OLG-Beschlusses erlassene Festnahmeanordnung wurde am Montag gegen 6.30 Uhr vollzogen, berichtete Walter Engler, Koslyhaks Verteidiger, der APA. Sowohl sein Mandant als auch Mussayev wären an ihren Adressen festgenommen worden. Beide hätten keinen Widerstand geleistet. Sie dürften sich bereits am Weg in die Justizanstalt Wien-Josefstadt befinden.

Dringende Tatverdacht war nicht mehr gegeben

Alnur Mussayev und Vadim Koshlyak waren am 29. April während der gegen sie laufenden Hauptverhandlung aus der U-Haft entlassen worden. Grund: Der aus drei Berufsrichtern bestehende Senat (Vorsitz: Andreas Böhm) kam zum Schluss, dass der für die Aufrechterhaltung der U-Haft erforderliche dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben sei.

Gegen diesen Beschluss legte die Staatsanwaltschaft eine umfangreiche Beschwerde ein. Dieser war Erfolg beschieden - das Oberlandesgericht (OLG) soll bereits am vergangenen Mittwoch im Sinn der Staatsanwaltschaft entschieden haben. Dem Vernehmen nach soll das OLG vor allem bemängeln, dass das Erstgericht zu früh - nämlich nach nur wenigen Verhandlungstagen - den dringenden Tatverdacht für nicht mehr ausreichend befunden habe.

Keine Stellungnahmen

Stellungnahmen der Justiz zur neuerlichen Inhaftierung der zwei verbliebenen Angeklagten im Aliyev-Prozess - der an sich als Hauptangeklagter vorgesehene Rakhat Alivey war am 24. Februar erhängt in seiner Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt gefunden worden - lagen vorerst nicht vor.