In der Werbung ist man schnell mit klingenden Bezeichnungen zur Hand: Da stößt man immer wieder auf „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ – ohne zu wissen, was das genau bedeutet und vor allem ohne nachprüfen zu können, ob das überhaupt stimmt. Bisher waren es am ehesten nationale Fälle, bei denen die Behörden einschreiten konnten: Jüngster Fall in Österreich ist die AUA, die nach einem Urteil des Landesgerichts Korneuburg im September darauf verzichten muss, mit „CO₂-neutralen“ Flügen zu werben. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation VKI.