Kinder stecken sich seltener mit dem Coronavirus an und haben kaum Symptome. Für Kinder unter zehn Jahren hat das Gesundheitsministerium daher neue, mildere Empfehlungen für den Umgang mit Covid-Erkrankungen in Volksschulen und Kindergärten veröffentlicht. 

Anders verhält es sich, wenn es einen positiven Coronafall in der Familie eines Kindes gib. Dann gilt das Kind unabhängig vom Alter als Kontaktperson der Kategorie I mit hohem Infektionsrisiko und muss gemeinsam mit allen im Haushalt lebenden Menschen in Quarantäne.

Wird etwa ein Vater positiv auf das Coronavirus getestet, müssen Eltern und Kind sich zu Hause absondern. Auch die anderen Familienmitglieder werden getestet. Unabhängig vom Testergebnis müssen aber alle für zehn Tage in Quarantäne. Sind alle asymptomatisch, können Eltern und Kind nach zehn Tagen die Quarantäne verlassen.

Wenn das Kind jedoch während dieser Zeit Symptome entwickelt, wird es für weitere zehn Tage abgesondert. Beginnt die Quarantäne des Vaters beispielsweise am Mittwoch und entwickelt das Kind am Samstag Symptome, ist die Quarantäne des Kindes erst am Montag der Folgewoche beendet. Weil sich Familienmitglieder theoretisch auch am Ende der Quarantäne anstecken können, könnten im schlimmsten Fall bis zu zwanzig Tage Quarantäne für die Familienmitglieder verhängt werden.

Mildere Regeln für Kinder unter 10

Weniger heikel ist es, wenn ein Coronafall in der Volksschule oder im Kindergarten auftritt. Wird ein Schüler positiv getestet, haben auch die Klassenkollegen ein erhöhtes Infektionsrisiko. Da sich Kinder in der Schulklasse länger als fünfzehn Minuten in einer Entfernung von zwei Metern aufhalten, werden sie eigentlich als Kontaktpersonen der Kategorie 1, also mit erhöhtem Infektionsrisiko definiert. Für Kindergarten- und Volksschulkinder gilt das aber nicht.

Das geht aus den neuen Empfehlungen hervor, die Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) gemeinsam mit Fachärzten der Österreichischen Gesellschaft für Kinder und Jugendheilkunde veröffentlicht hat. Weil die derzeitige Datenlage darauf schließen lässt, dass die Erkrankungsrate bei Kindern geringer ist, als bei Erwachsenen, gelten für Kindergartenkinder und Volksschüler andere Regeln.

Was passiert bei einem positiven Fall in Volksschulen oder Kindergärten?

Wird ein Kind positiv getestet, gilt der gesamte Klassenverband als Kontakt, bei Kindern unter zehn Jahren allerdings nur als Kategorie II-Kontakt. Insbesondere junge Kinder dürften keine wesentliche Rolle in der Ausbreitung von Corona spielen.

Die Klassenkollegen des betroffenen Kindes sollten getestet werden, müssen aber nicht notgedrungen abgesondert werden. Erst, wenn zwei oder mehr Kinder im Abstand von weniger als 10 Tagen in derselben Gruppe positive getestet wurden, entscheidet die Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilgruppen oder des gesamten Klassenverbandes. „Grade bei Kindern müssen wir mit Maß und Ziel agieren“, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne): „Nicht jeder Schnupfen darf zu einer Quarantäne von ganzen Klassenverbänden führen.“

Mit Schnupfnase in den Kindergarten?

Auch hier ist Gelassenheit angesagt. Klar ist: Wer sich krank fühlt oder Fieber hat, muss zu Hause bleiben. Bei unspezifischen Erkältungssymptomen wie Schnupfen oder mildem Husten ohne Fieber müssen Kindergarten- und Volksschulkinder aber nicht zu Hause bleiben. Weil es viel wahrscheinlicher ist, dass Erkältungen bei Kindern auf andere Erreger zurückzuführen ist, müssen Kinder unter zehn Jahren mit leichten Symptomen auch nicht in jedem Fall getestet werden.

Getestet wird nur, wenn das Kind in den letzten zehn Tagen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt war, etwa Kontakt mit einem bestätigten Fall hatte. Vor allem, wenn es innerhalb des Haushalts positive Fälle gibt. Auch, wenn ein Kind unter 10 Jahren ohne andere erkennbare Ursache Fieber bekommt, sollte ein Test eingeleitet werden.

Für Kinder, die älter als 10 Jahre alt sind, gilt aufgrund der derzeitigen Daten und Studienlage weiterhin das gleiche Vorgehen wie bei Erwachsenen.