EU-Staaten müssen in ihren Auslandsbotschaften keine sogenannten humanitären Visa ausstellen. Es stehe den Mitgliedstaaten frei, ihre Einreisevisa nach nationalem Recht zu vergeben, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag.

Es geht um einem spektakulären Fall: Eine Flüchtlingsfamilie aus dem syrischen Aleppo hat geklagt. Sie floh im Herbst 2016 nach Beirut (Libanon) und wollte dort in der belgischen Botschaft so genannte "humanitäre Visa" für Vater, Mutter und drei Kinder beantragen.

Doch die Belgier in Beirut wiesen die Flüchtlinge ab - unter anderem mit der Begründung ab, dass Belgien nicht zur Aufnahme aller Personen verpflichtet sei, die katastrophale Situationen erlebt hätten. Es sei mit einer Flut von Anträgen zu rechnen, wenn Flüchtlingen gewöhnliche Touristenvisa gewährt würden. 

Theoretisch ist ein humanitäres Visum eine Möglichkeit, sicher und legal nach Europa zu reisen. Doch in der Praxis werden solche humanitären Reisedokumente nur sehr selten vergeben. Wie nun der EuGH entschied, ist es Sache der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, ob sie in solchen Fällen Visa erteilen wollen. EU-Recht regle bisher nur Durchreise- und Touristenvisa für Aufenthalte bis zu 90 Tagen. Bei einer Einreise für einen Asylantrag gehe es aber um einen längeren Aufenthalt. Ohne EU-rechtliche Grundlage sei aber auch die Grundrechtecharta der EU nicht anwendbar.

Mit dem Urteil öffnet sich somit kein legaler Weg, um die Einreise nach Europa behördlich zu beantragen.