Die Zahl der Weisungen des Justizministers an die Staatsanwaltschaft ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Das geht aus einer Anfragebeantwortung von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) an die Grünen hervor. Demnach wurden im Vorjahr nur noch 24 Weisungen erteilt - 2013 waren es noch 43 gewesen. Der 2014 eingerichtete "Weisungsrat" verhinderte demnach fünf Weisungen.

Von 2009 bis 2013 hatte sich die Zahl der Weisungen der Justizminister an die Staatsanwaltschaften versechsfacht: von sieben auf 43. Wie aus den aktuellen Zahlen hervorgeht, gab es seither wieder einen Rückgang: 2014 erteilte Justizminister Brandstetter 38 Weisungen, 2015 waren es nur noch 24. Seit Inkrafttreten der Weisungs-Reform Anfang 2016 waren es (bis zum Stichtag 16. Juni) nur noch sechs Weisungen.

Seit 2014 werden die Weisungen einem Beratungsgremium vorgelegt. Dieser "Weisungsrat" hat laut Anfragebeantwortung in insgesamt fünf Fällen eine Weisung verhindert. In vier weiteren Fällen wurde die Anweisung an die Anklagebehörde wegen Bedenken des Rates modifiziert (aber nicht unterlassen).

Insgesamt 33 der 111 Weisungen seit 2013 betrafen sogenannte "clamorose" Fälle - das sind Verfahren, die unter öffentlichem Interesse bzw. medialer Berichterstattung ablaufen. Das entspricht nicht ganz einem Drittel der Weisungsfälle.

Ein besonders prominenter Fall für den Weisungsrat war zuletzt die Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine 15 Mitbeschuldigten in der Causa Buwog/Terminal-Tower. Hier tagte das Gremium allerdings erst im Juli - also nach dem Stichtag der Anfragebeantwortung.