Ein Afghane, der im Oktober 2019 in Wullowitz (Bez. Freistadt) einen Rot-Kreuz-Mitarbeiter und einen Altbauern erstochen haben soll, ist Freitagabend in Linz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschwornen sprachen den 33-Jährigen einstimmig des zweifachen Mordes sowie des schweren Raubes schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mildernd wertete das Gericht lediglich, das Geständnis des bisher unbescholtenen Angeklagten. Erschwerend war hingegen, dass drei Verbrechen zusammengekommen seien. Außerdem habe es sich um "sehr brutale" Morde gehandelt, die "kaltblütig" begangen worden seien, befand der Richter. Hinzu sei noch der bewaffnete Raub des Fluchtautos gekommen. Den Familienangehörigen der beiden Opfer, die sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen hatten, wurde Trauerschmerzensgeld zwischen 5.000 und 10.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an. Er will auch gegen die Privatbeteiligtenansprüche berufen.

Angeklagter sprach von "Fehler"

Bevor sich die Geschworenen im Doppelmordprozess in Linz Freitagnachmittag zur Beratung zurückzogen, hatte der Angeklagte trotz seines "Fehlers" um eine "zweite Chance" und damit um einen Freispruch gebeten. Die Staatsanwältin hingegen forderte angesichts der "abscheulichen und heimtückischen Tat" die Höchststrafe lebenslang.

In ihrer 15-jährigen Berufstätigkeit habe sie noch keinen Mord von "derartiger Brutalität" verhandelt, meinte sie in ihrem Abschlussplädoyer. Der Angeklagte sei am 14. Oktober in Wullowitz "durch nichts und niemanden abzuhalten" gewesen, den "netten und hilfsbereiten" Flüchtlingsbetreuer "absichtlich" mit zwei Messerstichen zu töten. Der anschließend niedergestochene Altbauer sei "einfach am falschen Tag am falschen Ort" gewesen, stellte sie fest. Nachdem der 63-Jährige dem Afghanen sein Auto nicht herausgeben wollte, sondern ihn anschrie, habe dieser fünfmal zugestochen, bis "das Opfer ruhig war".

"Von Wut gesteuert"

Der Verteidiger hingegen versuchte das Bild eines kaltblütigen Täters, der Menschen "hingerichtet" habe, zu widerlegen. Sein Mandant habe keineswegs durchdacht gehandelt, sondern sei von Wut gesteuert gewesen. Verschiedene Faktoren hätten am 14. Oktober zu einer Aufschaukelung der Gefühle des jähzornigen Mannes geführt. Eine Höchststrafe sei zuletzt aber deshalb nicht gerechtfertigt, weil der Angeklagte ein "reumütiges Geständnis" abgelegt habe, er bisher nicht straffällig geworden war und wegen seiner inneren Anspannung nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen sei.

Der Verteidiger appellierte aufgrund dieser Milderungsgründe für eine zeitlich begrenzte Strafe (zwischen zehn und 20 Jahre). Dem zuvor von seinem Mandanten erbetenen Freispruch als "zweite Chance" schloss er sich nicht an.