Sie lieben sich, sie leben zusammen und sie schlafen miteinander. "Viele können sich das überhaupt nicht vorstellen", sagt Max. "Es wird viel zu oft unter den Teppich gekehrt und erst gar nicht darüber gesprochen, dass Menschen mit Behinderung auch ein sexuelles Bedürfnis haben." Seit acht Jahren sind die 34-Jährige und der 31-Jährige ein Paar. Ihre Sexualität bleibt häufig ein Tabu.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass Menschen mit Behinderung dasselbe Recht auf Sexualität und barrierefreie Aufklärung haben, wie alle anderen. Das bestätigt Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ): "Menschen mit Behinderung steht das Recht auf Selbstbestimmtheit zu."

Allerdings ist die nicht immer gegeben. Und wie sieht es mit den Folgen einer ungewollten Schwangerschaft aus? Rechtlich ist vieles nach wie vor ungeklärt, vor allem auch im Bereich der Sexualbegleitung, wo in Kärnten das Gesetz einschränkender ist, als in der Steiermark. Das sind Menschen, die körperlich oder geistig beeinträchtigten Personen helfen, ihre sexuellen Bedürfnisse auszuleben. Im Fall von Susanne und Max war das Lialin. Die Steirerin erklärt, warum die Sexualbegleitung unter das Prostitutionsgesetz fällt und wo in Österreich die Ausübung unter Strafe gestellt ist.