Am 1. September 2021 tritt die Gesetzesnovelle zum "Raserpaket" in Kraft. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz beziehen sich vor allem auf die massive Überschreitung der gesetzlichen Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen und den damit verbundenen Strafen und Führerscheinmaßnahmen. Damit soll auch gegen die immer häufiger vorkommenden illegalen Straßenrennen vorgegangen werden.

Wer künftig die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschreitet, muss ab September mit einem deutlich längeren Führerscheinentzug rechnen. Der ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer nennt Beispiele: "Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate."

Wurde eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister erst nach vier Jahren ab. Danach gilt eine gleichartige Übertretung wieder als "erstmalig". Zusätzlich wurden die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt, etwa das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro. Die im Zuge des "Raserpakets" ebenfalls diskutierte Beschlagnahmung von Fahrzeugen dürfte in den nächsten Monaten konkretisiert werden.

Kontrollen sind entscheidend

"Für eine abschreckende Wirkung der Strafen bei extremer Raserei ist es wichtig, dass diese Maßnahmen ausreichend kommuniziert werden, das war mit ein Grund für diese Novelle. Generell begrüßen wir, dass nun mehr gegen rücksichtslose Rowdys unternommen werden kann. Entscheidend sind aber die Dichte und Qualität der Überwachung durch die Exekutive, denn nur die Strafdrohungen allein schrecken echte Raser nicht ab", meint Hoffer. Um bei so schwerwiegenden Strafmaßnahmen Rechtssicherheit zu gewährleisten, plädiert der Mobilitätsclub dafür, dass bei Lasermessungen eine entsprechende Fotodokumentation der Geschwindigkeit und des Kennzeichens stattfindet, um Ablesefehler zu vermeiden.

Unfälle meist im Ortsgebiet

63 Prozent aller Verkehrsunfälle, bei denen im Vorjahr Menschen verletzt wurden, ereigneten sich im Ortsgebiet. Darauf machte der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) in einer Aussendung aufmerksam. Insgesamt gab es dabei 22.812 Verletzte und 89 Todesopfer in Ortsgebieten, geht aus Zahlen der Statistik Austria hervor. 40 Prozent der Todesopfer waren Fußgängerinnen und Fußgänger, sechs von zehn waren älter als 70 Jahre. Der VCÖ fordert, dass in Ortsgebieten Tempo 30 die Regel und höheres Tempo die Ausnahme werden soll. Eine solche Regelung gelte in Paris seit dem (heutigen) Montag, in Spanien seit Mai und in Brüssel seit Jahresanfang.