Der Maßnahmenvollzug ist in Österreich mehr als ausgelastet. Nach Zahlen, die das Justizministerium der APA übermittelt hat, beträgt diese Auslastung mehr als 120 Prozent. Derzeit sind mit Stichtag 11. November 1.264 Menschen untergebracht. Nicht miteingerechnet sind entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher nach Paragraf 22 Strafgesetzbuch. Derzeit gibt es keine gefährlichen Rückfallstäter (Paragraf 23 StGB), die sich in Österreich im Maßnahmenvollzug befinden. Die aktuellen Zahlen beziehen sich daher lediglich auf geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 StGB.

Derzeit sind sich 679 zurechnungsunfähige Täter (Paragraf 21 Absatz 1 StGB) untergebracht, 87 sind in vorläufiger Anhaltung (insgesamt also 766). Für diese Straftäter stehen in den Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher sowie in den psychiatrischen Krankenanstalten rund 600 Plätze zur Verfügung. Somit liegt die Auslastung laut Justizministerium jetzt schon österreichweit bei etwa 130 Prozent.

Bei zurechnungsfähigen Tätern, die aber unter dem Einfluss einer seelischen oder geistigen Abartigkeit stehen und damit eine Gefahrenquelle darstellen (Paragraf 21 Absatz 2 StGB) befinden sich 496 in der Maßnahme, für zwei gilt das vorläufig (insgesamt sind es daher 498). Bei 400 Plätzen österreichweit bedeutet das eine Auslastung von etwa 125 Prozent.

Etwas mehr als die Hälfte der zurechnungsunfähigen Menschen im Maßnahmenvollzug sind in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht, der Rest ist in psychiatrischen Krankenanstalten. Maßnahmen gemäß Paragraf 21/2 StGB werden ausschließlich in Justizanstalten durchgeführt.