Nach dem Urteil im Prozess gegen Soner Ö., der erstinstanzlich wegen Mordes am Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, forderte der Vorarlberger FPÖ-Obmann Christof Bitschi am Donnerstag die sofortige Abschiebung des Mannes in die Türkei. Laut Anwalt Stefan Harg ist eine solche Abschiebung nach dem Strafvollzugsgesetz allerdings unmöglich.

Abschiebung in Türkei gefordert

Es könne nicht sein, dass "unsere Steuerzahler jahrzehntelang für diesen Mörder aufkommen müssen", sagte Bitschi. Soner Ö. gehöre sofort außer Landes gebracht und in der Türkei hinter Schloss und Riegel. Auf das Ansinnen von Bitschi angesprochen, erklärte allerdings Harg, einer der Verteidiger von Ö., dass sein Mandant gar nicht abgeschoben werden könne. "Gemäß dem Strafvollzugsgesetz ist die Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen, der mit einem Aufenthaltsverbot belegt ist, nur nach Verbüßung von mindestens der Hälfte der Haftstrafe und mit dessen Zustimmung möglich", so Harg gegenüber der APA. Wenn Gründe dafür sprächen, dass es im Heimatland des Verurteilten zu Problemen kommen könnte, dann komme eine Abschiebung gar nicht infrage.

Bitschi verlangte zudem erneut die rasche Umsetzung der Sicherungshaft und kritisierte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der sich wiederholt für eine Sicherungshaft aussprach, für dessen "doppelbödiges Verhalten" in der Frage. Es sei unglaubwürdig, Verfechter einer grünen Regierungsbeteiligung zu sein und sich dann zu beschweren, dass die Umsetzung der Sicherungshaft auf sich warten lasse. Die ÖVP selbst habe erst vor zwei Wochen eine FPÖ-Initiative zur Einführung der Sicherungshaft im Nationalrat abgelehnt.