Ein Pkw-Lenker, der im Mai einen 34-jährigen Radfahrer in Blindenmarkt (Bezirk Melk) erfasst und tödlich verletzt haben soll, ist am Dienstag in St. Pölten vor Gericht gestanden. Dem 26-Jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit mangelnder Aufmerksamkeit und überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Er musste sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.

"Es ist eine Tragödie", sagte Staatsanwalt Leopold Bien in seinem Eröffnungsvortrag. Der folgenschwere Verkehrsunfall ereignete sich am Abend des 9. Mai auf nasser Straße. Der Biker hatte bei Dunkelheit am Straßenrand angehalten, trug laut Bien jedoch reflektierende Kleidung. Der 34-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Nach der Kollision beging der Pkw-Lenker Fahrerflucht und stellte sich erst tags darauf der Exekutive.

Unterschenkel auf Straße gefunden

Mehrere Stunden nach dem Crash waren Beamte der Polizeiinspektion Neumarkt a.d. Ybbs über die Auffindung eines menschlichen Unterschenkels auf der Atzelsdorferstraße im Gemeindegebiet von Blindenmarkt informiert worden. Etwa 80 Meter entfernt wurde in der Folge eine männliche Leiche entdeckt, neben der ein Rennrad lag. Das Opfer - ein Mann aus dem Bezirk Steyr-Land in Oberösterreich - trug einen Fahrradhelm.

Im Rahmen der Hauptverhandlung war der Beschuldigte geständig. "Ich habe ihn komplett übersehen, den Radler, ich habe ihn nicht wahrgenommen", sagte der österreichische Staatsbürger. Zum Zeitpunkt des Aufpralls sei er unaufmerksam und müde gewesen und etwa "80 bis 100 km/h" schnell gefahren. Alkoholisiert sei er nicht gewesen, bekräftigte der 26-Jährige.

"Tuscher"

"Ich habe nur einen Tuscher wahrgenommen und das war's", schilderte der Angeklagte das Unfallgeschehen. Er ging "vom Gas runter", schaute in den Rückspiegel: "Da habe ich aber nichts wahrgenommen." Er habe an einen Wildunfall geglaubt und gedacht, "dass das Reh weitergerannt ist". Daraufhin fuhr er weiter. Daheim angekommen, stellte er einen Schaden an seinem Pkw fest.

Am nächsten Tag hörte er "im Radio" von dem Unfall. "Ich habe mir gedacht, das könnte ich gewesen sein", erklärte der Mann. Daraufhin sei er zur Polizei gefahren.

Der Prozess wurde nach der Befragung des Angeklagten mit den Zeugeneinvernahmen fortgesetzt.

Prozess vertagt

Der Prozess ist am Dienstag auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Ein Ortsaugenschein im kommenden Frühjahr soll die Frage beantworten, ob der Biker für den 26-Jährigen "überhaupt als Hindernis erkennbar" war, wie es Staatsanwalt Leopold Bien zusammenfasste.

Dem technischen Gutachter zufolge kann nämlich nicht "objektiv gesagt werden, ob das Rücklicht am Fahrrad zum Zeitpunkt des Aufpralls eingeschaltet war". Geklärt werden soll nun, ob das 34-jährige Opfer bei den am 9. Mai vorherrschenden Bedingungen - Dunkelheit und Nieselregen - dennoch unter anderem aufgrund der reflektierenden Kleidung sichtbar war. Zwei Zeugen, die den Radfahrer mit ihren Autos kurz vor dem Unfall passiert hatten, gaben in der Einzelrichterverhandlung an, den Biker nicht aufgrund der Kleidung, sondern anhand von Lichtern "im letzten Moment" gesehen zu haben.