Der Glücksspielkonzern Novomatic muss einem Spieler verlorene Beträge in Höhe von 155.154 Euro zurückbezahlen. Zu diesem - nicht rechtskräftigen - Urteil kommt das Landesgericht Wiener Neustadt. Begründet wird dies damit, dass die gesetzlichen Einsatz- und Gewinngrenzen bei den entsprechenden Automaten nicht eingehalten worden seien. Novomatic hat die Entscheidung beeinsprucht.

Der Fall betrifft Automatenspiele im Casino Admiral im Prater in Wien. Der Kläger hatte dort in den Jahren 2006 bis 2011 jede Menge Geld verzockt. Nun muss ihm die Summe von 155.154 Euro zurückbezahlt werden. Denn bei den Spielgeräten habe es sich um die "Durchführung einer Ausspielung ohne Konzession und damit verbotenes Glücksspiel" gehandelt, heißt es in dem der APA vorliegenden Urteil. Sprich: Die Automaten waren illegal.In Wien ist das sogenannte Kleine Glücksspiel seit Anfang 2015 generell verboten. Dieser Fall bezieht sich allerdings auf einen Zeitraum vor dem Verbot. Damals gab es Bewilligungen der Stadt für Automaten, die den Vorgaben des Kleinen Glücksspiels allerdings entsprechen mussten. Erlaubt waren lediglich ein Einsatz von maximal 50 Cent und eine Gewinnausschüttung von 20 Euro pro Spiel. Bei den vom klagenden Spieler betätigten Geräten wurden diese Limits jedoch durch spezielle vor- und nachgeschaltete Spielmodalitäten umgangen. Sie hätten damit "nicht den gesetzlichen Vorgaben" entsprochen, heißt es im Urteil.

Bereits 2017 war der Oberste Gerichtshof (OGH) zu dem Schluss gekommen, dass Novomatic-Automaten in Wien zu viel Geld ausgespuckt und zu viel Einsätze akzeptiert hätten. In den vergangenen Jahren musste der Konzern bereits einer Reihe von Zockern ihr Geld zurückbezahlen.

Im gegenständlichen Fall hat Novomatic laut Spieler-Anwältin Julia Eckhart die Entscheidung des Landesgerichts Wiener Neustadt bereits beeinsprucht. Der Fall landet somit nun beim Oberlandesgericht Wien.