Die österreichische Polizei hat insgesamt 76 Drohnen. Diese wurden im Rahmen eines Pilotprojekts um insgesamt 280.000 Euro angeschafft, ein Fluggerät kostete somit knapp 3.700 Euro. Gestartet wurde das Projekt im März 2018. Bis Mitte August 2019 wurden die Fluggeräte österreichweit insgesamt 375 Mal eingesetzt, ergab eine Anfrage über das Bürgerportal FragDenStaat.at.

Die Polizei selbst hatte zuletzt im Juli von 18 Drohnen, die österreichweit im Einsatz sind, gesprochen. Diese stehen unmittelbar für die polizeiliche Arbeit in den Bundesländern - je zwei pro Landespolizeidirektion - zur Verfügung, hieß es auf Anfrage der APA am Mittwoch beim Innenministerium. Weitere Organisationseinheiten des Ministeriums, etwa die Cobra oder das Bundeskriminalamt, betreiben ebenso Drohnen, dadurch ergebe sich insgesamt die Anzahl von 76 Stück. Die Anschaffung weiterer Fluggeräte sei zumindest zum gegenwärtigem Zeitpunkt nicht beabsichtigt. Inklusive Trainern können die Drohnen österreichweit von 101 Beamten gesteuert werden.

Das Pilotprojekt wurde unter dem damaligen FPÖ-Innenminister Herbert Kickl gestartet. Geplant war es bis Ende März 2019, seither wird das Projekt "ohne Fristsetzung" evaluiert.

"Eine solche massive Ausweitung der Überwachungstätigkeiten der Polizei muss kritisch durchleuchtet werden", meinte Angelika Adensamer, Juristin der digitalen Grundrechtsorganisation epicenter.works, die die Anfrage gestellt hatte, in einer Aussendung am Mittwoch.

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Verschiedenste Einsatzmöglichkeiten

Die Polizei betonte, das sie die Drohnen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und der Strafprozessordnung (SPG) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben verwendet. Die Fluggeräte kommen so beispielsweise zu Dokumentations- und Überwachungszwecken, Vermessung von Unfallstellen, im Rahmen der Tatortarbeit , Brandermittlungen, Fahndung, Kriminalitätsbekämpfung, Großveranstaltungen, Sucheinsätze, Sichtung von Umweltverschmutzungen, Öffentlichkeitsarbeit etc. zum Einsatz, hieß es in der Antwort auf dem Bürgerportal.

"Eine der essenziellen Fragen ist hier die der Rechtsgrundlage. Anstatt durch ein Gesetz zur Verwendung von Drohnen ermächtigt zu werden, geht die Polizei anscheinend davon aus, dass dies schon aufgrund der bestehenden Rechtslage zur Videoüberwachung erlaubt ist. Doch Drohnen ermöglichen ganz andere Formen der Überwachung, so können diese beispielsweise durch Fenster in Wohnungen hineinfilmen. Es muss eindeutig festgelegt sein, wann und wie Drohnen zur Videoüberwachung eingesetzt werden, daher setzen wir uns für eine klare Regelung mit wirksamen Schutzmechanismen von Grundrechten ein", forderte die Juristin.

Zu Beschädigungen oder Verletzungen kam es bei den bisherigen Polizei-Drohnen-Einsätzen nicht. Wie das Innenministerium erklärte, fliegt die Drohne bei Verlust des Funksignals automatisch zum Startpunkt zurück. Dieser wird beim Start automatisch festgelegt, sofern genügend Satelliten zur Verfügung stehen, dies wird auch so von der Fernbedienung akustisch und optisch bestätigt. Bei Störung von GPS und Fernbedienung landet die Drohne langsam am aktuellen Ort.