Die Marktgemeinde Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) wirdBeschwerde an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich gegen den positiven Bescheid der Grundverkehrsbehörde des Landes für den Hauskauf einer muslimischen Familie erheben. Der entsprechende Beschluss fiel am Mittwochabend. Die Beschwerde habe aufschiebende Wirkung, bestätigte die Gemeinde am Donnerstag einen "Kurier"-Bericht.

Kauf in Vorwoche bewilligt

Die Grundverkehrsbehörde hatte in der Vorwoche den Erwerb des Wohnhauses im Weikendorfer Ortsteil Dörfles durch die Familie aus Palästina bewilligt. Die Zustimmung wurde mit dem "dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber" begründet. Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) kündigte daraufhin Rechtsmittel an. In einer Gemeindevorstandssitzung am Mittwochabend wurde entschieden, Beschwerde gegen die Genehmigung einzubringen. Der Beschluss soll laut "Kurier" einstimmig gefallen sein. Von der Marktgemeinde gab es dazu auf Anfrage keine Auskunft.

Eine erste Stellungnahme der Gemeinde an die Grundverkehrsbehörde hatte zuvor für Wirbel gesorgt. In dem Schreiben hatte der Bürgermeister erklärt, "die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt" würden "in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinanderliegen". Dies ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben.