Ein kurioser Fall beim Obersten Gerichtshof (OGH) lässt aufhorchen: Hinter den Entscheidungen 1 Ob 22/24b und 3 Ob 29/24x verbirgt sich eine Geschichte von zwei ehemaligen, wohlhabenderen Eheleuten. Zuerst berichtete „Die Presse“ darüber. Demnach besaß das Pärchen einst eine Immobilie und einen Helikopter, nun lebt die Frau in Wien von Notstandshilfe und hat von ihrem Ex-Mann, der in der Ukraine lebt, 33.000 Euro an vorläufigem Unterhalt gefordert. Der OGH stimmte aber dagegen, das Geld stehe der Frau nicht zu, denn sie habe sich ihrem Mann gegenüber zu sehr fehl verhalten.

Das Höchstgericht fußt die Entscheidungen darauf, dass die Frau „schuldhaft über alle Bindungen aus der ehelichen Partnerschaft hinweggesetzt hat“. Sie hat im Sommer 2019 ihrem Mann auf Geschäftsreise per SMS geschrieben, dass sie die Scheidung will. Dann war sie einige Tage nicht erreichbar, die gemeinsam Kinder betreute das Kindermädchen. Als der Mann zurückkam, fand er folgendes vor: Ein Messer, „eigenartig aufgebahrt bei den Bildern der Kinder“, und die Statue eines Mädchens, beim Hals war das Messer angesetzt. Der Mann flog daraufhin mit den Kindern in die Ukraine. In weiteren SMS schrieb die Frau dem Mann etwa, sie reiße ihm „das Gedärm heraus und hänge es zum Trocknen auf“. Außerdem schrieb sie, dass sie ihm „mit einem Hammer den Schädel brechen“ wolle und sie drohte damit, die Wohnung anzuzünden und eine angebliche Freundin des Manns mit Säure zu überschütten, so schildert es „Die Presse“, so steht es in den Entscheidungen. Die Frau soll außerdem wertvolle Uhren des Mannes verkauft, den Plattenspieler und Gemäde zerstört und den Mann angegriffen haben.

Laut „Presse“ brachte die Frau vor dem OGH das Argument, dass sie nur auf den Auszug ihres Mannes mit den Kindern reagiert habe. Die Richter entschieden dennoch gegen sie. Die ersten beiden Gerichten kamen zu derselben Entscheidung wie der OGH.

Dass aber der Unterhalt nicht gewährt wird, ist die Ausnahme, so der OGH: „Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Unterhaltsverwirkung nur in besonders krassen Fällen gerechtfertigt“.