Der Fall eines zwölfjährigen Mädchens, das monatelang von einer Jugendbande sexuell missbraucht, gequält und erpresst wurde, sorgt nach wie vor für Aufruhr. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte angekündigt, das Strafrecht ändern und das Alter für Strafmündigkeit (derzeit 14 Jahre) senken zu wollen, da zwei der 17 Täter noch keine 14 Jahre alt sind und damit für ihre Vergehen nicht belangt werden können. Zwölf Burschen sind Minderjährige im Alter zwischen 14 und 18, ein Täter ist 19 Jahre alt.

Experten verweisen darauf, dass strafunmündige Täter zwar nicht eingesperrt werden, allerdings mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten müssen. Im Ö1-Frühjournal am Dienstag wurde genauer beleuchtet, wie diese „Zusammenarbeit“ eigentlich aussieht und funktionieren kann. In der Regel würde die Polizei schwere Straftaten bei der MA 11 melden, wenn der Täter oder die Täterin strafunmündig – also jünger als 14 Jahre – ist. Die MA 11, die Kinder- und Jugendhilfe, nimmt in der Folge mit der betroffenen Familie Kontakt auf. Bei schweren Delikten folgt eine Gefährdungseinschätzung.

Im Zuge dessen werde dann „ganz klar“ gesagt: „Hier braucht es jetzt eine ambulante Unterstützung. Hier müsst ihr mit uns kooperieren. Dann gibt es eine Maßnahme, die wir hier ergreifen“, erläutert MA Ingrid Pöschmann von der MA 11 am Dienstag im Ö1-Journal. Gewalt sei ein No-Go und wird niemals toleriert, aber „wir reagieren jetzt nicht mit verschärften Strafen, sondern mit Angeboten – mit individuellen Hilfsangeboten“, so Pöschmann. Sozialarbeiter würden dann in die Familien gehen – einmal die Woche oder auch öfters, wenn nötig. Manche Therapien, Kurse oder Schulungen werden dabei auch von spezialisierten Vereinen durchgeführt.