Ein 32-Jähriger ist am Montag am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, nachdem er vergangenen Juni seinem Vater in Bad Häring (Bezirk Kufstein) bei der Hochzeit seiner Schwester einen Faustschlag versetzt haben soll und dieser daraufhin verstarb. Er hatte sich zu Beginn des Prozesses teilweise schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tragischer Vorfall bei Hochzeit

Vater und Sohn hatten sich bei der Hochzeit auf einem Parkplatz vor einem Gasthaus gestritten, wo es zu dem folgenschweren Vorfall gekommen war. Wie der Angeklagte vor Gericht beteuerte, hatte ihm sein Vater im Zuge eines Streits "zuerst einen Schlag versetzt", anschließend habe er "ohne nachzudenken mit der Faust zugeschlagen." Der 63-Jährige hatte einen Gehirnabriss erlitten und war im Anschluss trotz Reanimation verstorben.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Helga Moser hatte in ihrer Urteilsbegründung erschwerend ins Treffen geführt, dass der Angeklagte sich "nicht wirklich reumütig" gezeigt habe. Dass sein Vater zuerst zugeschlagen habe, wertete das Gericht in Anbetracht der "außerordentlich hohen Gewalt" nicht als mildernd. Zugute kam dem 32-Jährigen, der mit 1,7 Promille stark alkoholisiert gewesen war, dass er zuvor unbescholten war.