Nach einer Kugelbomben-Explosion mit zwei Toten vergangenes Silvester in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) sind vier Beschuldigte am Montag wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Landesgericht Wiener Neustadt gestanden. Eine 17- und eine 18-Jährige wurden nicht rechtskräftig freigesprochen. Das Einzelrichterverfahren gegen zwei Brüder im Alter von 18 und 20 Jahren wurde ausgeschieden, neuer Termin ist der 10. Jänner.

Kugelbombe zündete sofort

Eine Silvesterfeier habe „leider ein tragisches Ende genommen“, sagte die Staatsanwältin. Die Angeklagten waren am 29. Dezember 2022 mit einem der späteren Todesopfer nach Tschechien gefahren. Zwei dort illegal gekaufte Kugelbomben wurden zum Jahreswechsel auf einer Wiese in Ternitz in Plastikrohren platziert. Einer der später Verstorbenen soll die Zündung mittels Feuerzeug durchgeführt haben. Bei der kleineren Kugelbombe gab es keinen Zwischenfall. „Die zweite Zündung war die verheerende und tödliche“, sagte die Staatsanwältin.

Die größere Kugelbombe zündete sofort. „Keiner von uns hatte die Möglichkeit, sich umzudrehen oder wegzulaufen“, schilderte der 20-jährige Erstangeklagte. Ein 18-Jähriger, der sich in unmittelbarer Nähe aufgehalten hatte, starb an Ort und Stelle. Ein Gleichaltriger erlag wenige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die beiden männlichen Angeklagten wurden mit schweren Blessuren auf die Intensivstation gebracht.

Freispruch für die weiblichen Angeklagten

Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der 18-Jährige war beim Kauf der Kugelbomben dabei gewesen. „Dass es so extrem enden kann, hab ich mir nicht gedacht“, meinte er. Sein Bruder und die beiden weiblichen Angeklagten hatten die Kugelbombe ihren Angaben zufolge erst zu Silvester gesehen. „Mir war in diesem Augenblick die Gefahr nicht bewusst“, das sei aber jetzt im Nachhinein „definitiv“ der Fall, sagte der 20-Jährige.

Die zwei Mädchen, die freigesprochen wurden, hatten das Zünden der Kugelbomben von weiter weg beobachtet. Die 18-Jährige rief am Montag dazu auf, von Feuerwerkskörpern Abstand zu halten und das Hantieren damit Experten zu überlassen. „Ich wünsche niemandem, Bilder zu sehen, was da passiert ist“, sagte die Einzelrichterin. Die 17-Jährige war beim Vorfall selbst „eigentlich nur geschockt“, sie habe „gar nicht gewusst, wo vorne und hinten ist“. Die Angeklagten seien „Botschafter für die Zukunft, dass so etwas nie wieder passieren darf“, meinte der Verteidiger der Jugendlichen.

Prozess soll am 10. Jänner fortgesetzt werden

Normalerweise erfolge die Zündung solcher Kugelbomben nicht per Hand über ein Feuerzeug, erklärte ein Entschärfungsdienst-Experte im Zeugenstand. Ein Abschießen von PVC-Rohren sei „absoluter Pfusch“. Zudem brauche es eine behördliche Bewilligung. Die Kugelbombe mit 15 Zentimeter Durchmesser dürfte zwei 18-Jährige getroffen haben, die ums Leben kamen. Die Kennzeichnung der Kugelbombe war laut dem Fachmann nicht gesetzeskonform.

Die Einzelrichterin begründete die Freisprüche damit, dass sie bei den weiblichen Angeklagten keinen Sorgfaltsverstoß sehe. Die beiden seien weder in den Kauf noch in die Vorbereitungen involviert gewesen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Nach Ansicht des Verteidigers der beiden männlichen Angeklagten sind die Geschehnisse als „Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung“ einzustufen, er verwies auf eine entsprechende OGH-Entscheidung. In diesem Zusammenhang soll laut der Richterin nun der Geisteszustand von einem der beiden Todesopfer u. a. anhand von Berufsschulzeugnissen näher beleuchtet werden. Am 10. Jänner ab 13 Uhr soll der frühere Lehrherr des Verstorbenen als Zeuge befragt werden.