Ein am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsparteien realisierter Beschluss erlaubt Sozialministerin Beate Hartinger-Klein etwas, das wohl den meisten ihrer Ministerkolleginnen und -kollegen ein Politleben lang verwehrt bleiben wird: Sie darf nun „Vorbereitungshandlungen“ für die Sozialversicherungsreform vornehmen, noch bevor das entsprechende Gesetz überhaupt in Kraft ist. Die Begründung der ÖVP: Manche Träger würden an der Reform sonst nicht mitwirken, eine fristgerechte Umsetzung sei in Gefahr. Die Opposition tobt, zahlreiche Verfassungsrechtler meldeten bereits Bedenken an.