Wer wissen will, was das Epidemiegesetz ursprünglich unter Veranstaltungen verstanden hat, muss Frakturschrift lesen können. „Die Abhaltung von Märkten, Festlichkeiten und anderen Veranstaltungen, die das Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, kann beim Auftreten von Flecktyphus, Blattern, Asiatischer Cholera, Pest (...) allgemein oder mit Beschränkung auf bestimmte Fälle, auf bestimmte Zeiträume und Gebiete verboten werden“, heißt es in dem ursprünglich noch von Kaiser Franz Joseph 1913 kundgemachten Gesetz.