Schauspielerin Nastassja Kinski will die Nacktszenen von ihr in der legendären „Tatort“-Folge „Reifezeugnis“ aus dem Jahr 1977 verbieten lassen. Die heute 63-jährige Deutsche beauftragte einen Rechtsanwalt damit, dies durchzusetzen, wie das Magazin „Der Spiegel“ am Dienstag berichtete. Kinski spielte damals eine 17 Jahre alte Schülerin, die eine Affäre mit ihrem Lehrer hat – bei den Dreharbeiten war die in der Folge nackt zu sehende Kinski erst 15 Jahre alt.

25 Millionen Zuseherinnen und Zuseher sahen die Folge

Rechtsanwalt Christian Schertz sagte dem „Spiegel“: „Nastassja Kinski war damals faktisch ohne Begleitung am Set, als die Szenen gedreht wurden – eine rechtswirksame Einwilligung als Minderjährige ist damit denklogisch ausgeschlossen gewesen.“ Unabhängig davon habe er im Namen von Kinski für die Zukunft eine Einwilligung widerrufen.

Damit richtet er sich an den Norddeutschen Rundfunk (NDR), der die Rechte an dem Film hat, der unter der Regie von Wolfgang Petersen (1941-2022) entstand. Eine NDR-Sprecherin teilte dazu mit: „Zur Anfrage von Frau Kinski wird der NDR sich fristgerecht verhalten.“ Weiter erläuterte der Sender auf dpa-Anfrage: „Der NDR hat seit der Anfrage von Frau Kinski geprüft, ob der Film im NDR oder in anderen Landesrundfunkanstalten zur Ausstrahlung vorgesehen ist und auf welchen Plattformen er aktuell angeboten wird. Eine Ausstrahlung in der ARD ist bis auf Weiteres nicht vorgesehen. Wir sind im Gespräch mit Lizenznehmern, um den Film bis zur Klärung des Sachverhalts auch von Streamingplattformen zu nehmen. Im NDR findet eine juristische Prüfung statt sowie eine Abschätzung möglicher Folgewirkungen.“

Mit gut 25 Millionen Zuschauern bei der Erstausstrahlung 1977 zählt „Reifezeugnis“ zu den erfolgreichsten Folgen der ARD-Krimireihe aller Zeiten. Die Folge wurde seitdem regelmäßig wiederholt und auch als DVD veröffentlicht.