Seit der plötzlichen Reisewarnung im Sommer 2020, wegen der viele österreichische Touristen ihre Ferien vorzeitig abbrachen, ist der Urlaub in Kroatien ein emotionales Thema. So auch am 19. Mai, als die Quarantänepflicht bei der Heimkehr nach Österreich für Nicht-Gemimpfte und Nicht-Genesene für eine ganze Reihe an Ländern fiel - nicht aber für Kroatien.

Seit dem 1. Juni ist die nun zwar auch für Getestete Geschichte, schon ziehen neue Wolken über der Adria auf: So warnt das österreichische Außenministerium, dass die kostenlosen Antigentests der Initiative „Österreich testet“, die viele für die Einreise nach Kroatien brauchen, mangels Bekanntgabe des Testherstellers auf dem ausgestellten Testzertifikat von den kroatischen Behörden nicht akzeptiert werden. Wer nach Kroatien einreisen will, muss sich also einem kostenpflichtigen Test in einem Labor unterziehen, das die geforderten Angaben auf dem Attest macht.

Einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Antigentest (aus der gemeinsamen EU-Liste von Covid-19-Antigentests und nicht älter als 48 Stunden) brauchen Reisende ab einem Alter von 12 Jahren, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von Covid-19 genesen sind.

Als geimpft gilt man in Kroatien seit 2. Juni, wenn die erste Teilimpfung mit den Vakzinen von Biontech/Pfizer und Moderna mehr als 22 Tage und maximal 42 Tage und bei Astrazeneca maximal 84 Tage zurückliegt. Davor galt dies nur für vollständig geimpfte Personen. Laut Auskunft der kroatischen Grenzpolizei und Botschaft gilt ein Impfpass nur dann als Impfnachweis, wenn Angaben zur Person und Informationen über die durchgeführte Impfung (Impfstoffart, Datum, Stempel und Unterschrift der für die Impfung zuständigen Person) klar ersichtlich sind. Idealerweise wird der Nachweis in englischer Sprache mit sich geführt.

Als genesen gelten Personen, deren Covid-19-Infektion nicht länger als 180 Tage und nicht weniger als 11 Tage zurückliegt. Als Beweis dient der positive PCR-Test, Antigen-Test oder Antikörpertest. Auch eine Arztbescheinigung wird akzeptiert.

Die Einreise ohne negativen PCR- oder Antigentest ist prinzipiell möglich, jedoch müssen Reisende den Test in Kroatien auf eigene Kosten nachholen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Heimquarantäne verbleiben. Sollte es keine Möglichkeit für eine Testung geben, so muss eine zehntägige Heimquarantäne absolviert werden.

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