Slowenien hat für die Bundesländer Wien, Tirol und Vorarlberg eine Reisewarnung verhängt. Was bedeutet das für Reisende?

Wer aus den betroffenen Bundesländern nach Slowenien einreist, muss entweder eine zehntägige Quarantäne antreten oder einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Keine Einschränkungen gelten bei der Einreise aus den anderen Bundesländern, Ausnahmen gelten etwa für Pendler oder Immobilienbesitzer. Dennoch sollte man bei der Einreise vorbereitet sein: „Wir empfehlen, neben dem Reisepass einen Meldezettel mitzuführen, um den Wohnsitz auch belegen zu können“, sagt ÖAMTC-Touristiker Benjamin Hetzendorfer.

Können Reisende aus den Bundesländern auf der roten Liste ihren gebuchten Urlaub in Slowenien kostenlos stornieren?

Im Fall Slowenien kann man sich aus der Quarantäne „freitesten“ (anders als etwa in der Schweiz). „Ob der verpflichtende kostenpflichtige Coronatest alleine als Stornogrund genügt, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Die Corona-Situation wirft viele Fragen zum Reiserecht auf, die sich bisher nicht gestellt haben und erst gerichtlicher Urteile bedürfen“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner und rät, den Reiseveranstalter zu kontaktieren. Ein Argument dafür wäre, wenn die Kosten für den Test in Relation zum Reisepreis unverhältnismäßig hoch sind. Wichtig: „Grundsätzlich ist ein kostenloses Storno nur dann möglich, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat“, sagt Pronebner. Und das Kriterium der zeitlichen Nähe muss erfüllt sein, die Abreise also innerhalb der nächsten zehn bis 14 Tage geplant sein. Wer individuell ein Zimmer gebucht hat, sollte sich an das Hotel wenden und versuchen, einen Gutschein auszuverhandeln.

In der Schweiz zum Beispiel kann man sich nicht "freitesten", wenn man aus einem Risikogebiet einreist. Kann man eine Pauschalreise in diesem Fall kostenlos stornieren?

Wer aus Wien, Ober- oder Niederösterreich in die Schweiz einreist, der muss sich verpflichtend in eine zehntägige Quarantäne begeben. Ein negatives Testergebnis hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Die Durchführung der Pauschalreise ist durch die mehrtägige Quarantäne somit wesentlich beeinträchtigt und man kann die Pauschalreise kostenlos stornieren. Voraussetzung ist natürlich, dass die zwingende Quarantäne am Datum der geplanten Anreise noch gilt.

Deutschland warnt vor Reisen in die slowenische Region
Primorsko-notranjska, Österreich nicht. Könnte man dennoch gratis stornieren?

„Eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums ist für das kostenlose Stornieren einer Pauschalreise keine Bedingung“, sagt Pronebner. Es genügen zum Beispiel auch seriöse Medienberichte oder wenn das Robert-Koch-Institut eine Region zum Risikogebiet erklärt.

Für Wien, Tirol und Vorarlberg hat auch Deutschland eine Reisewarnung erlassen. Gilt das auch für den Flughafen Wien-Schwechat?

Nein, denn der liegt in Niederösterreich. Wer sich in den letzten 14
Tagen nicht im Bundesland Wien (oder in einem anderen von Deutschland ausgewiesenen Risikogebiet) aufgehalten hat, der kann ohne Quarantäne oder Covid-19-Attest nach Deutschland fliegen. Auch die Niederlande, die vor Reisen nach Wien und Innsbruck warnen, handhaben das so: Der bloße Abflug von den Flughäfen ist erlaubt, solange man nicht in der Stadt selbst war.

Gilt die Einstufung eines Bezirks nach der österreichischen Corona-Ampel als Basis für ein Gratis-Storno?
Nein. „Die Ampel ist keine interne ,Reisewarnung‘ und damit auch keine rechtliche Grundlage für ein kostenloses Storno“, sagt Hetzendorfer.

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