Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder sogar der Meldezettel? Die Hauptreisezeit hat begonnen – und mit ihr tauchen beim Mobilitätsclub ÖAMTC jedes Jahr Fragen um die benötigten Reisedokumente auf. "Gerade jetzt, in reisetechnisch schwierigen Zeiten aufgrund der Covid-19-Pandemie, ist es besonders wichtig, die richtigen Dokumente dabei zu haben. Auch vor dem Hintergrund, dass sich die Einreisebeschränkungen sowie -bestimmungen kurzfristig wieder ändern und die Grenzkontrollenverstärkt werden können", sagt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.

Noch dazu gilt 2020 als das "Megapassjahr": Jeder sechste österreichische Reisepass verliert heuer seine Gültigkeit – betroffen sind etwa eine Million Reisepässe. "Wer noch keinen neuen Pass beantragt hat, sollte schnell sein, wenn er heuer noch verreisen möchte", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. "Denn ein gültiger Reisepass ist Voraussetzung für eine problemlose Reise."

Meldezettel mitnehmen?

Vor wenigen Tagen stifteten Medienberichte Verwirrung darüber, ob bei der Rückreise aus Kroatien über Slowenien nach Österreich ein Meldezettel beim Grenzübertritt Kroatien-Slowenien erforderlich ist. Auch beim Mobilitätsclub meldeten sich daraufhin einige verunsicherte Mitglieder. Die ÖAMTC-Expertin stellt klar: "Österreicher brauchen nach wie vor keinen Meldezettel bei der Einreise nach Slowenien, es genügt der Reisepass."

Sie warnt jedoch all jene Reisenden, die keinen österreichischen Pass besitzen: "Personen, die in Österreich leben und arbeiten, jedoch keine österreichischen Staatsbürger sind, wird empfohlen, eine Kopie des österreichischen Meldezettels für den Transit durch Slowenien mitzunehmen."

Hartnäckige Irrtümer zum Thema Reisepass im Check

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr.
Falsch! Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraumes immer und überall mit Pass beziehungsweise einem gültigen Personalausweis ausweisen können.

Ich fliege nur nach Spanien – das ist ja in der EU. Reicht da nicht der Führerschein?
Nein. Dieser Mythos hält sich hartnäckig – quer durch alle Altersgruppen. "Zwar gilt der Führerschein in Österreich als amtlicher Lichtbildausweis, er ist allerdings kein gültiges Reisedokument", weiß ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. "Für eine Reise ins Ausland benötigt man grundsätzlich den Reisepass oder Personalausweis." Auch viele Fluglinien, Kreuzfahrtschiffe und Fähren setzen in ihren Beförderungsbedingungen ein gültiges Reisedokument voraus – andernfalls kann die Beförderung verweigert werden.

Bei einer kurzen Fahrt ins Nachbarland braucht man doch keinen Reisepass!?
Doch. "Auch eine kurze Fahrt ins Nachbarland – sei es zum Einkaufen oder übers kleine deutsche Eck – ist ein Grenzübertritt. Daher ist auch dafür ein Reisepass oder Personalausweis nötig", weiß die ÖAMTC-Expertin. "Ein Grenzübertritt ohne passendes Dokument ist eine Verwaltungsübertretung und damit strafbar."

Kroatien gehört zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert.
Falsch! Kroatien gehört zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen.

Mit einem abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen.
Falsch! Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt, dazu gehören z. B. Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Slowenien und Ungarn. Auch aufgrund der aktuellen Grenzkontrollen sollten jedoch immer gültige Reisedokumente benutzt werden. Auch bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.

Braucht ein Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Den Eintrag im Pass der Eltern gibt es seit 2009 nicht mehr. Der Österreichische Sicherheitsreisepass gilt für alle Personen ab 12 für zehn Jahre. Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.

Darf ein Kinderreisepass abgelaufen sein?
Nein, auf keinen Fall. Ein Kinderreisepass muss immer gültig sein. Grundsätzlich hat Österreich zwar mit 17 europäischen Ländern ein Abkommen, das es erlaubt, mit einem bis zu fünf Jahre alten Reisepass einzureisen – Kinderreisepässe sind davon jedoch ausgenommen. Achtung: Bei einem Personalausweis gibt es keine Ablauffrist – dieser muss immer gültig sein.

Ich habe gerade gesehen, dass mein Pass abgelaufen ist. Wie komme ich am schnellsten an ein neues Dokument?
Ist der Pass abgelaufen, muss man den neuen persönlich bei der Passbehörde (unabhängig vom Wohnsitz) beantragen und ein aktuelles, international gültiges Passfoto mitbringen. Der neu ausgestellte Sicherheitsreisepass wird im Inland im Regelfall innerhalb von fünf Arbeitstagen an die jeweilige Wunschadresse per Post (Rsb) zugestellt. "Der Ein-Tages-Expresspass wird binnen 24 Stunden produziert und mittels Botendienst an jede gewünschte Adresse in ganz Österreich zugestellt", sagt Lukas Praml, Geschäftsführer der Österreichischen Staatsdruckerei.

Mein Pass ist gestohlen worden. Wie gehe ich am besten vor?
Wird der Pass im Ausland gestohlen, ist eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei notwendig. Die nächste österreichische Vertretungsbehörde stellt dann sofort einen Notpass für die Rückreise aus. Im Fall eines Diebstahls im Inland ist für eine Neuausstellung auch eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei notwendig. Bei Verlust des Passes im Inland reicht die mündliche Information an die Passbehörde. Eine Verlustanzeige ist in diesem Fall nicht erforderlich.

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