Der nun öffentliche Gesetzesentwurf zum Mietpreisdeckel enthält zahlreiche Details zur geplanten Mietpreisbremse. Bei Altbau-Richtwertmieten sowie geförderten Mietwohnungen soll die Inflationsanpassung ab 2025 jährlich stattfinden, anstatt der bisherigen kumulierten Valorisierung alle zwei Jahre. Bei Altbau-Kategoriemieten ist nur mehr eine Erhöhung pro Jahr erlaubt, anstatt mehrfach im Jahr.

Maximal 5 Prozent Preiserhöhung für 3 Jahre

Nach Plänen der türkis-grünen Regierung sollen die Mieten bei Altbau-Richtwert und -Kategoriemieten sowie gemeinnützigen Mietwohnungen in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich um maximal 5 Prozent erhöht werden dürfen. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach von 1,2 Millionen Verträgen, für die der geplante Mietpreisdeckel gilt. Laut Mietervereinigung sind rund 425.000 Mietverträge in Österreich aber nicht von der Deckelung erfasst, weil es sich um Mietverträge mit freier Hauptmietzinsbildung in  nicht geförderten Neubauten handelt, die nach Mitte 1953 errichtet wurden.

Richtwertmieten

Bei Altbau-Richtwertmieten (Mietverträge nach März 1994) war bisher eine Inflationsanpassung alle zwei Jahre am 1. April für die kumulierte Inflation der beiden Vorjahre vorgesehen. Diese Rechtslage bleibe für die bereits verstrichenen Valorisierungstermine unverändert und die nächste Valorisierung soll am 1. April 2025, dem schon bisher vorgesehenen Termin, stattfinden, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Ab dann sollen die Richtwertmieten jährlich anstatt alle zwei Jahre an die Inflation angepasst werden. Bei Wohnungen, die vom Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz umfasst werden, soll ab 2025 auch auf eine jährliche Valorisierung anstatt einer kumulierten Inflationsanpassung alle zwei Jahre umgestellt werden.

Kategoriemieten

Bei Altbau-Kategoriemieten - zwischen 1982 und Ende Februar 1994 abgeschlossen - wurden die Miete dann erhöht, wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) gegenüber dem letzten Änderungszeitpunkt um mehr als fünf Prozent gestiegen ist. Das hat aufgrund der hohen Inflation im Jahr 2022 und 2023 zu mehrfachen Erhöhungen pro Jahr geführt. Künftig soll die Anpassung einmal im Jahr am 1. April stattfinden.

Neuer Index für Wertsicherung

Ab April 2027soll es die Durchschnittsinflation der letzten drei Jahre sein, die als Messlatte für die Wertsicherung der Mietzinse herangezogen wird. Das geht aus dem Gesetzesentwurf hervor. Zusätzlich ist eine Beschränkung für jene Fälle vorgesehen, in denen die Durchschnittsinflation der letzten drei Jahre fünf Prozent übersteigt. In diesen Fällen soll der fünf Prozent übersteigende Teil der Durchschnittsinflation bei der Erhöhung der Beträge nur zur Hälfte berücksichtigt werden.

Geplant als Verfassungsbestimmung

Das gestern von der Regierung vorgestellte Paket zur Eindämmung der Mieten hat allerdings noch eine Hürde zu überwinden. Denn wie der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf zeigt, ist die Neuregelung als Verfassungsbestimmung angelegt. Das heißt, die Koalition benötigt für einen Beschluss die Zustimmung von SPÖ oder Freiheitlichen. Vor allem die Sozialdemokraten reagierten jedoch mit harscher Kritik.

Dass es eine Verfassungsbestimmung braucht, begründet man in der ÖVP mit entsprechenden juristischen Empfehlungen. Immerhin wird mit dem Paket auch in Verträge eingegriffen. Ganz ausschließen will man aber nicht, dass allenfalls noch eine einfachgesetzliche Regelung gewählt wird, sollte man sich mit der Opposition nicht einigen.