Für die medizinische Versorgung nach einem Skiunfall sorgt zwar grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung. Mehr zu Unfallfolgekosten lesen Sie hier. Nicht ausreichend gedeckt sind darin allerdings Bergungskosten und Aufwände, welche bei bleibenden Gesundheitsschäden entstehen. Schon der Einsatz eines Rettungshubschraubers nach einem Unfall kann hohe Kosten verursachen. Ist am Unfall eine dritte Person beteiligt, kann es außerdem zu Haftungsfragen kommen. Wintersportler sollten vor Antritt ihres Urlaubs folgende Überlegungen anstellen, wie die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer betonen:

Habe ist eine private Haftpflichtversicherung?

Verletzen Sie bei einem Skiunfall eine andere Person schuldhaft, sind Sie dieser zu Schadenersatz verpflichtet. Das kann zu sehr hohen Forderungen gegen Sie führen, die existenzbedrohende Ausmaße erreichen können – zum Beispiel durch Schmerzengeld, hohe Behandlungskosten oder Verdienstentgang. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher unbedingt anzuraten. Sie bezahlt begründete Geldansprüche, die an Sie gestellt werden und hilft bei der Abwehr unbegründeter Forderungen. Wer eine Haushaltsversicherung hat, ist durch diese abgesichert, da die Privathaftpflichtversicherung üblicherweise fixer Bestandteil einer Haushaltsversicherung ist. Wer keine Haushaltsversicherung hat, kann eine Privathaftpflichtversicherung auch gesondert abschließen. Lesen Sie hier, was Ihnen eine Haushaltsversicherung bringt.

Die Experten der AK Oberösterreich raten: Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme und wählen Sie auch die Deckungserweiterungen für Schadenersatzansprüche von Angehörigen, Mietsachschäden (etwa Schäden an Einrichtungsgegenständen im Hotel) und Tätigkeitsschäden (Schäden bei aktiver Verwendung einer Sache). Beachten Sie aber, dass die Haftpflichtversicherung immer nur Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden an Dritten übernimmt. Verletzen Sie sich bei einem Skiunfall selbst, so gibt es über diese Versicherung keine Deckung. In diesem Fall hilft die private Unfallversicherung. Lesen Sie hier, was eine private Unfallversicherung deckt.

Läuft eine Rechtsschutzversicherung?

Werden Sie durch eine dritte Person verletzt, hilft eine private Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ist der Schädiger vermögenslos und hat er auch keine Haftpflichtversicherung, kann eine Ausfallversicherung helfen, die von manchen Rechtsschutzversicherungen als Zusatzbaustein angeboten wird. Diese kommt zum Beispiel bis zur Höhe der dafür versicherten Summe für das Ihnen gerichtlich zugesprochene Schmerzengeld auf.

Wichtig für die Durchsetzung von Ansprüchen ist die Sicherung von Beweisen. Notieren Sie sich daher, wenn möglich, sofort Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners sowie allfälliger Zeug:innen und machen Sie Fotos bzw. filmen Sie die Unfallstelle. Und verständigen Sie bei Personenschäden unverzüglich die Polizei.