Wenn es blitzt und donnert, halten alle den Atem an: Die Zeichen stehen auf Sturm. Die wetterbedingten Versicherungsschäden sind laut Versicherungsverband in den letzten 30 Jahren um das 15-Fache angestiegen. Unser Hab und Gut ist also bedroht, die richtige Versicherung aber nur ein wichtiger Baustein der Schadensvorsorge. Gunther Riedlsperger, stellvertretender Bundesobmann der Versicherungsmakler, erklärt, was Versicherte beachten müssen, damit im Fall der Fälle der Schadenersatz auch wirklich bezahlt wird.

  • Vorsorgen. Viele Versicherungen bieten SMS-Services an, die über drohende Unwetter in der Region zeitgerecht informieren. Dies ermöglicht es, notwendige Vorkehrungen zu treffen: Fenster schließen, Markisen einfahren, frei stehende Blumentöpfe befestigen oder wegräumen etc.

  • Schaden minimieren. Versicherungsnehmer sind verpflichtet, die Auswirkungen eines Schadens möglichst gering zu halten. Das heißt, der Versicherte muss zum Beispiel einen drohenden Wassereintritt durch Abdeckmaterial minimieren oder versuchen, ein entstandenes Feuer zu löschen. Gleichzeitig sollte man aber darauf achten, keine Beweismittel zu zerstören.

  • Richtig dokumentieren. Eine erste Schadensmeldung sollte unmittelbar nach dem Schadenseintritt erfolgen und die vier W-Fragen (Was? Wann? Wie? Wo?) beantworten. Eine ausführliche Dokumentation muss so rasch wie möglich nachgereicht werden.

  • In Schriftform. Schadenshergang und Beschädigungen müssen klar und deutlich festgehalten werden: Wann und wo ist der Schaden eingetreten? Wer oder was wurde wie beschädigt? Aus der Schadensmeldung sollte der Umfang der Beschädigung ganz klar ersichtlich sein. Statt „Ziegel beschädigt“, sollte man z. B. schreiben: „Formziegel auf nordöstlicher Seite des Hausdaches auf einer Fläche von rund fünf Quadratmetern zerbrochen“.

  • Beweismaterial. Beschädigte Dinge nicht entsorgen, sondern aufbewahren, um sie als Beweismaterial einsetzen zu können

  • Belege. Ist beispielsweise ein Fenster beschädigt, sollte die Kaufrechnung beigelegt werden.