Steuerberater sind derzeit intensiv mit Förderungsanträgen, Kreditverschiebungen und Zinszahlungen von Unternehmen im Hinblick auf die Corona-Epidemie belastet. "Das ist so, und ist derzeit wohl nicht zu ändern", berichtet der Finanzrechtsexperte Fritz Kleiner. Derzeit gebe es dabei in seiner Kanzlei eine Häufung folgender Fälle: "Unternehmer erreichen bei ihrer Hausbank, dass ihre Kreditraten auf sechs Monate  - gesetzlich wären es nur drei Monate -  in die Zukunft verschoben werden.Diese Raten werden dann im Monat 6 wieder aufleben und vom Kreditschuldner regelmäßig weiter abbezahlt werden", erzählt Kleiner. Dem Kreditschuldner sollte dadurch - so auch alle Verlautbarungen der österreichischen Banken - eine größere Liquiditätsmasse für sechs Monate zur Verfügung gestellt werden, um diese schwierige Zeit etwa bei
geschlossenen Geschäften zu unterstützen. "Soweit völlig verständlich und auch sehr positiv gegenüber dem Kreditnehmer", sagt Kleiner.

Eine Rücksprache mit den Hausbanken zeige aber folgende Besonderheit:
"Das Kapital wird auf sechs Monate in die Zukunft verschoben, das führt maximal zu einer verlängerten Rückzahlungszeit für den Kreditnehmer, wobei dessen Kredit wohl vonseiten der Kreditinstitute abgesichert ist. Das soll auch so sein", räumt der Experte ein, hat aber eine unerfreuliche Beobachtung gemacht: "Die wenigsten Kunden werden davon informiert, dass die Kreditinstitute den Zinsenlauf während der sechs Monate nicht stoppen, sondern die Zinsen und Zinseszinsen weiterlaufen."

Zu den Zinsen und Zinseszinsen hat Fritz Kleiner folgendes Beispiel durchgerechnet:

  • Kreditsumme 20.000 Euro, Zinssatz regulär laut Vertrag: 3,75 Prozent
  • Finanzmathematisches Ergebnis:
    Aktueller Wert der Kapitalschuld 20.000 Euro, Zinssatz:
    0,3125 Prozent
    6 Rechnungsperioden, Endwert:  20.381,75 Euro
    Das heißt, dass der Kunde, dem geholfen werden soll, seine Liquidität zu verbessern, dafür in sechs Monaten an die Bank 381,75 Euro für die Verschiebung des Kredits zu bezahlen haben wird.

"Es ist doch bedenklich, dass für die von Bankenseite dargestellte Liquiditätsverbesserung der Kunde nun in diesem Beispiel 381,75 Euro für Zinsen und Zinseszinsen von sechs Monaten zu zahlen haben wird", sagt der Jurist. Fraglich bleibe, ob es der Fairness und den Unterstützungsversprechen von Kreditinstituten entspreche, Zinsen und Zinseszinsen für sechs Monate zu akkumulieren. "Der wesentlichste Teil einer Liquiditätsverbesserung ist wohl jener, dass die Kapitalraten erst nach sechs Monaten wieder aufleben und bezahlt werden müssen. Die Verrechnungen von Zinsen und Zinseszinsen entspricht nicht dieser Fairness eines Kreditinstituts." Schweizer Beispiele ließen sehen, dass bei Überbrückungskrediten keine Zwischenzinsen festgesetzt werden.

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