Verfallen Gutscheine mit der Insolvenz eines Unternehmens automatisch?
Nein. Wegen des Verbots der Gläubigerbegünstigung darf das Unternehmen zwar keine Gutscheine mehr einlösen, aber Geschädigte können ihre Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden. Alle nötigen Informationen zu einem Insolvenzfall sind unter https://edikte.justiz.gv.at abrufbar.
Rentiert sich die Anmeldung einer Insolvenzforderung in jedem Fall?
„Nein, bei Kleinbeträgen kann man nicht dazu raten“, sagt Stephan Achernig, Leiter der Konsumentenschutzabteilung der AK Kärnten. Bei der Anmeldung sei nämlich in jedem Fall eine Gerichtsgebühr von 23 Euro zu entrichten und der zu erwartende Ersatzanspruch aus der Insolvenz sei von der sogenannten Insolvenzquote abhängig. Bei einer Insolvenzquote von 20 Prozent bekäme man für einen 100-Euro-Gutschein nur 20 Euro - also weniger als die Gerichtsgebühr.
Stimmt es, dass Daily-Deal-Gutscheine trotz Firmenpleite ihre volle Gültigkeit behalten?
Das stimmt in jenen Fällen, in denen der Gutschein für ein bestimmtes Unternehmen, etwa ein Hotel oder Restaurant, ausgestellt wurde. In diesen Fällen ist nicht DailyDeal, sondern das Unternehmen, das auf dem Gutschein steht, der Vertragspartner und zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet. „Wir raten Betroffenen, umgehend Kontakt mit diesem Unternehmen aufzunehmen und zu versuchen, den Gutschein einzulösen bzw. sich bestätigen zu lassen, dass der Gutschein weiterhin gültig ist. Einen entsprechenden Musterbrief gibt es auf der AK-Homepage“, sagt Achernig.
Wenn sich Unternehmen nun weigern, einen DailyDeal-Gutschein einzulösen, bleibt wohl nur der Gerichtsstreit übrig?
Es gibt mittlerweile ein rechtskräftiges Urteil des OGH zu einer Klage des VKI gegen DailyDeal wegen unrechtmäßiger Klauseln zur Verjährung von Gutscheinen. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine einiger Kooperationspartner von DailyDeal wurde für viel zu kurz und damit unzulässig erklärt. Gleichzeitig wurde im Urteil bestätigt, dass die Leistungen aus diesen Gutscheinen der jeweilige Kooperationspartner zu erbringen hat. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, sagt: „Daraus folgt, dass diese Gutscheine trotz Insolvenz von DailyDeal weiterhin einlösbar sein müssen. Wir prüfen derzeit bereits Musterprozesse, für den Fall, dass Unternehmen sich weigern sollten, diese Gutscheine einzulösen.“
Das gilt jetzt aber nicht für alle DailyDeal-Gutscheine?
Es kommt darauf an, was auf dem Gutschein steht. Das Unternehmen hat nämlich auch sogenannte Geschenkgutscheine verkauft, bei denen erst nach dem Kauf ausgewählt werden konnte, bei wem man den Gutschein einlösen will. Die Forderungen daraus können laut VKI nur im Insolvenzverfahren eingelöst werden. Dasselbe gilt für sogenannte Umtauschgutscheine des Unternehmens. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen läuft bis 27. November. Laut einer Mitteilung der Insolvenzverwalterin ist von einer Insolvenzquote von weniger als 5 Prozent auszugehen, wodurch selbst bei Gutscheinen in der Höhe von 500 Euro die Auszahlung kaum höher wäre als die Gerichtsgebühr. Der Sanierungsplanantrag von DailyDeal ist seit gestern vom Tisch, jetzt läuft das Konkursverfahren.
Gelten Gutscheine auch nach einer Neuübernahme eines Unternehmens noch?
„Das hängt davon ab, wie der Geschäftsübergang erfolgt ist“, sagt Achernig. Handelt es sich um eine Übernahme mit allen Rechten und Pflichten, gelten wohl auch die Gutscheine noch. „Sie sollten auf jeden Fall mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen!“