„Wir merken, dass die Diskussionen um den Familienbonus Plus die Scheidungen unserer Klientinnen und Klienten teilweise komplett blockieren“, schildert  Clemens Gärner von der Familienrechts-Kanzlei Gärner Perl Rechtsanwälte seine Erfahrung. „Da es dazu noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung gibt, herrscht große Rechtsunsicherheit.“

Seit Jahresbeginn wird ja nicht mehr der sogenannte Kinderabsetzbetrag an den obsorgeberechtigten Elternteil ausgezahlt. Stattdessen gibt es den Familienbonus Plus, also den Steuerfreibetrag in Höhe von 1500 Euro pro Kind und Jahr, der von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen in Anspruch genommen werden kann (aber nicht muss). Das hat wiederum Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen – welche, ist noch nicht geklärt. „Juristen haben drei verschiedene Varianten entworfen, die alle plausibel wären. Natürlich schlägt in einem Scheidungsverfahren jede Partei die Variante vor, die für sie die günstigste ist. Gibt es keine Einigung, müssen sich die Parteien auf einen Rechtsstreit gefasst machen, der mehrere Monate dauert. Wobei das Urteil dann noch in weiteren Instanzen angefochten werden kann. Und tatsächlich merken wir bei einigen Paaren, dass es genau darauf hinausläuft – wegen rund 60 Euro im Monat wird endlos gestritten“, sagt Gärner.

Rechtsanwalt Clemens Gärner betreibt gemeinsam mit Susanna Perl-Böck eine Familienrechts-Kanzlei in Wien
Rechtsanwalt Clemens Gärner betreibt gemeinsam mit Susanna Perl-Böck eine Familienrechts-Kanzlei in Wien © Walter J. Sieberer

Schafft es einer dieser Prozesse bis zu einer höchstgerichtlichen Entscheidung, können sich spätere Scheidungspaare auf dieses Gerichtsurteil berufen. Bis dahin kann es aber noch dauern. Außerdem bedürfen weitere Fragen der Klärung: zum Beispiel, ob und in welcher Form die Unterhaltszahlungen bei bestehenden Scheidungsverträgen angepasst werden müssen.

Leidtragende sind Kinder

Leidtragende an diesen Streitereien sind vor allem die Kinder – denen ja die Unterhaltszahlungen zustehen und die im Verlauf von strittigen Scheidungen stark emotional belastet werden. Gärner sagt: „Der Oberste Gerichtshof hat mehrere Jahre gebraucht, um jene Anrechnungsformel rund um Unterhalt, Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe zu entwickeln, die bis 2019 angewendet wurde. Wir hoffen natürlich, dass es diesmal schneller geht.“