Stratosphärenspringer Felix Baumgartner hat den „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk Ende Jänner in einem Facebook-Posting als „festen Trottel“ und „Pharmahure“ bezeichnet, weil dieser nach mehreren Impfungen und Coronainfektionen die Impfung verteidigte. Klenk kündigte an, Baumgartner auf üble Nachrede und Beleidigung zu klagen, nun ist es so weit: Am Montag startete der Prozess vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen.

Klenk forderte den Zuspruch einer Entschädigung, Kostenersatz und eine Urteilsveröffentlichung und möchte auch gegen jene Personen vorgehen, die Baumgartners Facebook-Beitrag geteilt hatten. Am Nachmittag kam es zu einem Urteil: Baumgartner wurde zu einer Entschädigungszahlung von 5000 Euro verurteilt - das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Baumgartner erschien nicht vor Gericht

Der Anwalt von Klenk, Alfred Noll, sprach in der Verhandlung am Montag von einer „zusehenden Verrohung“ in den sozialen Netzwerken und einer „unentwegten Lust, andere Leute persönlich herabzusetzen“. Man wolle ein öffentliches Zeichen dagegen setzen und dem Hass im Netz einen Riegel vorschieben. Klenk habe Baumgartner in keiner Weise zuvor behelligt, die Beleidigung sei aus heiterem Himmel erfolgt. Wenn einem der meistausgezeichneten Journalisten des Landes vorgeworfen werde, dass er sich von der Pharmaindustrie für seine Postings bezahlen lasse, sei das ein klarer Fall der üblen Nachrede, meinte Noll.

Baumgartner selbst erschien nicht vor Gericht. Er ließ sich von Anwalt Peter Zöchbauer vertreten. Dieser meinte, dass Klenk in den sozialen Netzwerken selbst gerne austeile. Zudem sei der Begriff „Pharmahure“ - der zugegeben „nicht die feinste Klinge“ sei - nicht so zu verstehen, dass man für etwas bezahlt werde, sondern sich für etwas einsetze.

Der Richter folgte dieser Argumentation nicht. Er verurteilte Baumgartner wegen übler Nachrede zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 5.000 Euro. Trottel sei eine Beleidigung und Pharmahure so zu verstehen, dass man gegen Entgelt für die Pharmaindustrie tätig sei und seine journalistische Arbeit beeinflussen lasse. Die hohe Zahl von Baumgartners Follower mache eine „spürbare Geldbuße“ erforderlich.

Entschädigung soll an Kinderhospiz gehen

Da der Anwalt von Baumgartner keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Klenk verzichtet auf Rechtsmittel und zeigte sich im Anschluss mit dem Urteil „zufrieden“. Es sei ein Zeichen gesetzt worden, dass man im Internet nicht einfach so Leute beschimpfen dürfe. Er selbst wolle sich nicht bereichern und werde die Entschädigung an das mobile Kinderhospiz Momo überweisen.

Klenk klagte nicht nur Baumgartner wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz, sondern forderte auch all jene Personen, die Baumgartners Beitrag in den sozialen Netzwerken geteilt hatten, auf, 500 Euro an das Kinderhospiz Momo zu überweisen. Andernfalls werde er auch sie klagen, ließ er wissen. Gegenüber der APA sagte Klenk am Montag, dass eine Person den Betrag überwiesen habe und viele andere sich bei ihm entschuldigt hätten. Da er kein „Prozesshansl“ sei, belasse er es dabei. Laut Anwalt Zöchbauer hat Baumgartner ebenfalls an Momo gespendet, nämlich 5.000 Euro.

Baumgartner fiel nicht nur mit seinem vor Jahren absolvierten Stratosphärensprung auf, sondern auch wiederholt mit Postings in sozialen Netzwerken. Zuletzt beleidigte er ORF-Wetterexperten Marcus Wadsak, der die Häufung extremer Wetterereignisse als eindeutig menschengemacht bezeichnete und damit den allergrößten Teil der Wissenschaft hinter sich weiß, als „Clown“. Baumgartner schrieb von einer „Klima-Lüge“ und zog Parallelen zur Coronapandemie. „Es gibt viele Narren da draußen, die glauben was Politiker, Medien und drittfinanzierte Wissenschaftler sagen“, outete er sich als gegen den wissenschaftlichen Mainstream Auftretender. Der ORF teilte mit, dass divergierende Meinungen selbstverständlich zu respektieren seien. „Allerdings wird dann eine rote Linie überschritten, wenn Menschen dabei beleidigt und verunglimpft werden“, so das öffentlich-rechtliche Medienhaus.