"Ein Erbschein ist ein Legitimationspapier", sagte Amtsgerichtssprecherin Monika Andreß heute, Montag, und bestätigte damit einen Bericht der Schweizer Nachrichtenagentur sda. Wenn sich später herausstellen würde, dass das notarielle Testament doch unwirksam war, seien alle Handlungen des Museums bezogen auf dem Nachlass mit dem Erbschein trotzdem gültig.

Ein Teil der Sammlung dürfte Raubkunst sein. Die rechtliche Klärung, welche Werke den ursprünglichen Eigentümern zurückgegeben werden können, läuft noch. Der vor knapp einem Jahr gestorbene Cornelius Gurlitt war der Sohn des Nazi-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt. Die Sammlung hortete er in seiner Münchner Wohnung und in einem Haus in Salzburg. In der Sammlung befinden sich Werke etwa von Matisse, Picasso, Renoir und Monet.

Für die beantragten Erbscheine muss die Amtsrichterin nun umfangreiche Schriftstücke der Antragsteller prüfen. "Das Gericht ist sensibilisiert und tut alles, um schnellstmöglichst entscheiden zu können", sagte Andreß. "Es kann sehr schnell gehen - aber es kann auch lange dauern, wenn zum Beispiel ein weiteres Gutachten eingeholt werden müsste, ob Gurlitt zum Zeitpunkt des Verfassens testierfähig war." Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts könne noch Beschwerde zum Oberlandesgericht eingereicht werden.

Gurlitt-Cousine Uta Werner zweifelt das Testament an, in dem Cornelius Gurlitt sein gesamtes Vermögen - inklusive einer millionenschweren, umstrittenen Kunstsammlung - dem Kunstmuseum in Bern vermachte. Sie hatte im Februar die entsprechenden Unterlagen für den Erbscheinsantrag eingereicht. Das Gericht prüfe den Antrag Werners und des Museums in einem Verfahren, sagte Andreß.