
Neben der Bildungskarenz, in der das Arbeitsverhältnis zur Gänze ruht, gibt es auch die Möglichkeit, Fortbildung mit Teilzeitarbeit zu kombinieren und dafür Fördergeld zu erhalten. Neben Fragen des Arbeitsrechts sind dabei allerdings auch Aspekte der Besteuerung zu bedenken. "Steuerlich gibt es zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit gravierende Unterschiede. Vor allem die Bildungsteilzeit führt fast immer zu Nachforderungen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung und so oft zum Unmut der Betroffenen. Da diese Zahlungen oft erst bis zu einem Jahr im Nachhinein kommen, stellen sie auch oft finanzielle Belastungen dar", schildert Bernhard Koller, der die Abteilung Steuer bei der Arbeiterkammer Steiermark leitet, das Problem.