Im vergangenen Jahr gingen bei den Polizeidienststellen im Bezirk St. Veit sieben Anzeigen nach dem Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches ein: sexuelle Belästigung. Das sagt die aktuelle Kriminalstatistik. Vergleichsweise kam 2014 kein solch gelagerter Fall zur Anzeige. „Unter diesen Paragrafen fällt ebenso das Entblößen oder Setzen von geschlechtlichen Handlungen in der Öffentlichkeit. Dieser Anstieg ist nicht nachvollziehbar. Sechs Fälle konnten aufgeklärt werden. Konkrete Hinweise und Personenbeschreibungen führten zu den Tätern. Zivilcourage ist gefragt“, sagt Daniela Puffing, interimistische Leiterin des Bezirkspolizeikommandos St. Veit.