Plötzlich war alles zu, am 15. März. Lockdown in Österreich, verordnet von der Regierung. Aus dieser Zeit sind noch Entschädigungen offen - und zwar jene nach dem Epidemiegesetz. Anspruch auf Erstattung von Verdienstentgang besteht für die Zeit zwischen 15. und 28. März. Danach wurde das Epidemiegesetz von der Bundesregierung ausgehebelt. In Osttirol wurden rund 800 Anträge über die Bezirkshauptmannschaft Lienz gestellt.