Unstrittig war am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht, dass die 17 Rinder auf einem Bauernhof im Bezirk Lienz im April dieses Jahres in einem „elendiglichen Zustand“ waren (die Kleine Zeitung berichtete exklusiv). Nun ging es darum, die Frage nach der Verantwortlichkeit zu klären. Angeklagt war eine 50-Jährige, ein Verfahren gegen deren Mutter war eingestellt worden. Was aber, wie Staatsanwältin Erika Wander und Richter Josef Geisler in den Raum stellten, nicht unbedingt so bleiben müsse.