Für das Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Innsbruck war der Fall rasch klar: Am 27. Juni hat der Landesumweltanwalt wegen nachträglicher Bewilligung eines Wegbaues im Oblasser Alpl Beschwerde eingelegt, keine zwei Monate später lag das Erkenntnis des LVwG auf seinem Tisch. Der Umweltanwalt hatte mit seinem Einspruch Erfolg. Der Antrag auf Erteilung der nachträglichen naturschutzrechtlichen Bewilligung wurde zurückgewiesen.