Der Innsbrucker Anwalt Thaddäus Schäfer wollte es genau wissen: Er klagte auf Rückzahlung der Maut, die er über Jahre am Felbertauern entrichtet hatte. Seiner Meinung nach sei die Einhebung aus mehreren juristischen Gründen rechtswidrig. Unter anderem, weil die Einhebung einer Maut behördlich bewilligt werden muss. Und dies sei nie geschehen. Außerdem sei die Ungleichbehandlung zwischen Osttirolern, Salzburgern, Nordtirolern und anderen Autofahrern EU-widrig.
Während sich mit letztgenannter Frage die EU beschäftigt, stellte jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) in letzter Instanz fest: Die Maut auf der Felbertauernstraße ist insgesamt „nicht rechtsgrundlos“. Schäfer, der das Urteil noch gar nicht in Händen hat, zeigte sich enttäuscht: „Die biegen das Gesetz, bis es bricht. Und der OGH spielt da mit.“