Touristiker haben es in Zeiten der Pandemie schon schwer genug, aber es gab bis dato welche, die es noch schwerer hatten:Vermieter, die zwar ihre Ferienunterkünfte, wie alle anderen touristischen Betriebe im Lockdown zusperren mussten, aber nicht unter den landläufigen Begriff "Privatzimmervermieter" gefallen sind. Das sind zum Beispiel all jene, die Ferienwohnungen vermieten, die sich nicht an der Hauptwohnsitzadresse befinden. Sie wurden für ihre Ausfälle nicht entschädigt.