Bürgermeister Hannes Primushat die Kurzparkzonen-Regelung im Bereich der Stadt Wolfsberg per Verordnung von Donnerstag, 19.11. bis einschließlich Sonntag, 6.12. aufgehoben.

Diese Aufhebung betrifft sowohl gebührenpflichtige als auch gebührenfreie Parkplätze. Damit soll jenen Menschen, die in der Innenstadt berufstätig sind, ein Parkplatz nahe dem Arbeitsplatz und damit ein möglichst kurzer Aufenthalt im öffentlichen Raum ermöglicht werden.

Von der Aufhebung ausgenommen ist der Bereich des Hohen Platzes. Damit die Parkplätze vor den „Versorgern“ wie Apotheke oder Bank für rasches Parken frei bleiben, gilt hier weiterhin gebührenfreies Parken für maximal eine halbe Stunde.