Die Marktordnung der Landeshauptstadt ist in die Jahre gekommen. Die letzte Änderung der aus dem Jahr 1793 stammenden Verordnung wurde 1988 gemacht. Eigentlich hätte mit 1. Jänner eine überarbeitete Version in Kraft treten sollen. Eine zentrale Änderung betrifft die Öffnungszeiten der Tagesmärkte: Für sie soll es Kern- und Rahmenzeiten geben. Während der Kernzeit von 6 bis 14 Uhr soll es Anwesenheitspflicht geben. Auch Diskussionen über ein längeres Offenhalten der Gastronomiestände wurden erwogen.