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Steirer beschwerte sich

Darf man Rasern ihre Autos gar nicht wegnehmen? Höchstgericht prüft

Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit Antrag des steirischen Landesverwaltungsgerichts. In Klagenfurt geht die erste Versteigerung eines beschlagnahmten Raser-Autos ins Finale.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Das Höchstgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahmung von Raser-Autos.
  • Seit März 2024 können Behörden Autos von Rasern beschlagnahmen, aber die Verfassungsmäßigkeit wird angezweifelt.
  • Ein Steirer legte Beschwerde ein, nachdem sein Auto wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beschlagnahmt wurde.
  • In Klagenfurt wird das erste beschlagnahmte Raser-Auto versteigert, während in Wien über die Beschlagnahmung entschieden wird.
  • Die Versteigerungserlöse fließen zu 70% in den Verkehrssicherheitsfonds und zu 30% an das jeweilige Bundesland oder den Bund.
Das erste Raser-Auto, das in Österreich versteigert wird
© Dorotheum Klagenfurt, Polizei
Das erste Raser-Auto, das in Österreich versteigert wird
© Dorotheum Klagenfurt, Polizei
Author Jochen Habich
Jochen Habich Redakteur Kärnten-Ressort
Redakteur Kärnten-Ressort
28. November 2025,
15:32 Uhr

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