Nächsten Dienstag wartet auf den Ossiacher Gemeinderat eine volle Tagesordnung. Ein Punkt sticht besonders hervor: „Durchgriffsrecht – Beschwerde Verfassungsgerichtshof“. Bürgermeister Johann Huber (FPÖ): „Es soll grundsätzlich darüber diskutiert werden, weil hiermit einfach eine Verwaltungsebene ausgeschaltet wird.“
Hintergrund ist das geplante Asylverteilerzentrum für geschätzt 120 Personen, das nach dem Durchgriff des Bundes nun doch mit November im früheren Kriegsblindenheim in Ossiach eingerichtet werden soll. Mitsprache der Gemeinde: Fehlanzeige. Da durch das Durchgriffsrecht keine Baubewilligung notwendig ist, prüft die Bezirkshauptmannschaft (BH) die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Grund für den Durchgriff: Zwar erfüllt der Bezirk mit 203 Flüchtlingen die Quote des Landes, jedoch nicht jene des Bundes (450). Huber: „Es gibt keine klaren Richtlinien. Die Politik scheint wichtiger, als die faire Behandlung der Gemeinden. Es hätte sicher andere Alternativen gegeben.“