Gemeinderatswahlen ohne Einsprüche gegen das Ergebnis beim Stimmenauszählen, die gibt es nicht. Gerhard Jesernig, der Chef der Wahlrechtsabteilung des Landes, spricht aus Erfahrung. Fünf Einsprüche liegen jetzt vor. Bis eine Woche nach den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen am 1. März war laut Fristenvorgaben Zeit, die Gemeindewahlbehörde zu informieren. Die leitet den Einspruch dann an die Landeswahlbehörde in Klagenfurt mit den zwölf Proponenten, darunter drei Richter, weiter. Diese tagt am kommenden Dienstag Nachmittag, informiert Jesernig.