Eine 50-jährige ehemalige Vorständin der pleitegegangenen Finanzfirma AvW ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, Gläubigerinteressen grob fahrlässig beeinträchtigt und ein Beweismittel gefälscht zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.