Eine Frau starb mit Mitte 40 an Brustkrebs. Wäre ihr früher Tod zu verhindern gewesen? Diese Frage beschäftigt mittlerweile die Justiz in Deutschland und in Kärnten.
Wie berichtet, war die Unterkärntnerin vier Jahre lang bei einem deutschen Heilpraktiker in Behandlung, gegen den es jetzt eine Anklage gibt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg wirft dem Mann fahrlässige Tötung vor, weil er die Krebspatientin mit teuren homöopathischen Mitteln und riskanten Hormonen behandelt hat, anstatt sie an Fachärzte zu überweisen.